Rückblick
Ressort Natur und Umwelt
Gewässer- und Gehölzunterhalt
Im Jahr 2025 wurden durch den Forstbetrieb an verschiedenen Bächen und Gewässern im Gemeindegebiet Unterhaltsarbeiten durchgeführt. Diese Arbeiten dienen dazu, den natürlichen Wasserabfluss sicherzustellen, Schäden durch Erosion zu verhindern und Wege, Strassen sowie Leitungen zu schützen. Entlang der Murg in Fischingen wurde das Ufergehölz zurückgeschnitten, damit die Sicht beim Einlenker der Rudlenstrasse wieder frei ist.
Am Floobach sowie am Tobelbach beim Campingplatz Waldruh im Brand mussten abgerutschte Böschungen mit Faschinen und Wasserbausteine vor einem Hinterspülen gesichert werden.
Im Vogelsangerbach wurden kleinere Ablagerungen von Kies und Erde entfernt. Im Moswangerkanal wurde beim Biberdamm eine Wasserrutsche eingebaut, damit der Wasserspiegel besser geregelt werden kann und die Entwässerungsleitungen der angrenzenden Wiesen frei bleiben. Am Aumühlibach reparierte der Forstbetrieb eine beschädigte Schwelle und sicherte die seitlichen Anrisse bei der Uferböschung zusätzlich mit Wasserbausteinen.
Im Schärlibach wurden regelmässig angesammeltes Totholz und Baumreste durch den Forstbetrieb entfernt. Zudem wurde vor der Eindohlung bei der Frohsinnstrasse ein Rechen erstellt, um Verklausungen zu vermeiden. Diese Arbeiten dienen zugleich präventiven Hochwasserschutzmassnahmen für die Gebiete, welche beim Starkregenereignis vom Mai 2024 in Mitleidenschaft gezogen wurden. Entlang der Hörnlistrasse, oberhalb des Aubaches, waren Schutzmassnahmen mittels einem Holzkasten und Wasserbausteinen nötig, damit Leitungen und das Strassenbankett nicht abrutschen.
Weitere Unterhaltsarbeiten, wie das Zurückschneiden von Gehölzen und das Entfernen einzelner Ablagerungen, erfolgten am Buhwilerbach sowie an einem Zulauf des Steinenbachs.
Im Jahr 2025 wurden durch den Forstbetrieb an verschiedenen Bächen und Gewässern im Gemeindegebiet Unterhaltsarbeiten durchgeführt. Diese Arbeiten dienen dazu, den natürlichen Wasserabfluss sicherzustellen, Schäden durch Erosion zu verhindern und Wege, Strassen sowie Leitungen zu schützen. Entlang der Murg in Fischingen wurde das Ufergehölz zurückgeschnitten, damit die Sicht beim Einlenker der Rudlenstrasse wieder frei ist.
Am Floobach sowie am Tobelbach beim Campingplatz Waldruh im Brand mussten abgerutschte Böschungen mit Faschinen und Wasserbausteine vor einem Hinterspülen gesichert werden.
Im Vogelsangerbach wurden kleinere Ablagerungen von Kies und Erde entfernt. Im Moswangerkanal wurde beim Biberdamm eine Wasserrutsche eingebaut, damit der Wasserspiegel besser geregelt werden kann und die Entwässerungsleitungen der angrenzenden Wiesen frei bleiben. Am Aumühlibach reparierte der Forstbetrieb eine beschädigte Schwelle und sicherte die seitlichen Anrisse bei der Uferböschung zusätzlich mit Wasserbausteinen.
Im Schärlibach wurden regelmässig angesammeltes Totholz und Baumreste durch den Forstbetrieb entfernt. Zudem wurde vor der Eindohlung bei der Frohsinnstrasse ein Rechen erstellt, um Verklausungen zu vermeiden. Diese Arbeiten dienen zugleich präventiven Hochwasserschutzmassnahmen für die Gebiete, welche beim Starkregenereignis vom Mai 2024 in Mitleidenschaft gezogen wurden. Entlang der Hörnlistrasse, oberhalb des Aubaches, waren Schutzmassnahmen mittels einem Holzkasten und Wasserbausteinen nötig, damit Leitungen und das Strassenbankett nicht abrutschen.
Weitere Unterhaltsarbeiten, wie das Zurückschneiden von Gehölzen und das Entfernen einzelner Ablagerungen, erfolgten am Buhwilerbach sowie an einem Zulauf des Steinenbachs.
Sanierung abgerutschte Böschung im Floobach, Höhe Grütstrasse in Fischingen
Bekämpfung invasiver Pflanzen
Die Neophyten-Bekämpfung wurde auch im vergangenen Jahr mithilfe diverser Akteure weiter betrieben. Sehr erfreulich, auch viele Eigenheimbesitzer erkundigen sich danach, ob sich auf ihren Grundstücken eine dieser Arten befindet. Mit der erfolgreichen Einführung des Neophyten-Sackes, welcher gratis bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann, ist nun auch das Thema der fachgerechten Entsorgung sehr gut gelöst.
Für die zuständigen Personen innerhalb der Gemeinde erweist sich das Erfassen der Neophyten Arten inklusive deren Standort im System „Pollenn“ als sehr zeitaufwändig. Dazu wäre etwas weniger Bürokratie mehr, dafür könnten die vorhandenen Ressourcen für die praktische Bekämpfung eingesetzt werden.
Leider haben es gewisse invasive Arten, welche in vielen Gärten nach wie vor anzutreffen sind, es geschafft, sich vom Siedlungsgebiet in den nahen Wald zu verbreiten. Insbesondere der Kirschlorbeer und der Schmetterlingsflieder sind immer häufiger innerhalb des Waldgebietes zu finden. Hier können konsequentes Entfernen des Kirschlorbeers (ersetzen durch einheimische Wildsträucher) und rigoroses Zurückschneiden des Schmetterlingsflieder nach der Blüte Abhilfe schaffen.
Informationen rund um die invasiven Neophyten erhalten Sie bei der kantonalen Fachstelle unter Bitte Javascript aktivieren!, oder bei der Ansprechperson „Neophyten“ der Gemeinde Fischingen Bitte Javascript aktivieren!.
Die Neophyten-Bekämpfung wurde auch im vergangenen Jahr mithilfe diverser Akteure weiter betrieben. Sehr erfreulich, auch viele Eigenheimbesitzer erkundigen sich danach, ob sich auf ihren Grundstücken eine dieser Arten befindet. Mit der erfolgreichen Einführung des Neophyten-Sackes, welcher gratis bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann, ist nun auch das Thema der fachgerechten Entsorgung sehr gut gelöst.
Für die zuständigen Personen innerhalb der Gemeinde erweist sich das Erfassen der Neophyten Arten inklusive deren Standort im System „Pollenn“ als sehr zeitaufwändig. Dazu wäre etwas weniger Bürokratie mehr, dafür könnten die vorhandenen Ressourcen für die praktische Bekämpfung eingesetzt werden.
Leider haben es gewisse invasive Arten, welche in vielen Gärten nach wie vor anzutreffen sind, es geschafft, sich vom Siedlungsgebiet in den nahen Wald zu verbreiten. Insbesondere der Kirschlorbeer und der Schmetterlingsflieder sind immer häufiger innerhalb des Waldgebietes zu finden. Hier können konsequentes Entfernen des Kirschlorbeers (ersetzen durch einheimische Wildsträucher) und rigoroses Zurückschneiden des Schmetterlingsflieder nach der Blüte Abhilfe schaffen.
Informationen rund um die invasiven Neophyten erhalten Sie bei der kantonalen Fachstelle unter Bitte Javascript aktivieren!, oder bei der Ansprechperson „Neophyten“ der Gemeinde Fischingen Bitte Javascript aktivieren!.
Tolenberg Osthang - Kirschlorbeer mit Früchten
Unterhalt von Flur- und Waldstrassen / Unterhaltskommission
Die Unterhaltskommission (UK) blickt, was Unwetter- oder Starkregenereignisse anbelangt, gesamthaft auf ein ruhiges, jedoch strukturell wichtiges Berichtsjahr 2025 zurück. Im Vergleich zum Vorjahr blieben die Flur- und Waldstrassen von ausserordentlichen Schäden verschont. Der Fokus lag daher auf der konsequenten Weiterführung des seit 2024 eingeführten Unterhaltskonzeptes sowie auf organisatorischen und strategischen Themen rund um Klassierungen, Übernahmen und die zukünftige Digitalisierung der Strassendaten.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Werkhof und der Unterhaltskommission hat sich im Berichtsjahr weiter gefestigt. Dieses eingespielte Modell hat sich sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht bewährt und trägt massgeblich zu einem effizienten Mitteleinsatz bei.
Unterhaltsarbeiten am Flur- und Waldstrassennetz
Die Gemeinde Fischingen verfügt über ein Flur- und Waldstrassennetz mit einer Gesamtlänge von rund 85 km.
Im Jahr 2025 wurden folgende Unterhaltsarbeiten ausgeführt:
Die Unterhalts- und Sanierungsarbeiten wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Werkhof, der UK und Drittfirmen ausgeführt.
Die Unterhaltskommission (UK) blickt, was Unwetter- oder Starkregenereignisse anbelangt, gesamthaft auf ein ruhiges, jedoch strukturell wichtiges Berichtsjahr 2025 zurück. Im Vergleich zum Vorjahr blieben die Flur- und Waldstrassen von ausserordentlichen Schäden verschont. Der Fokus lag daher auf der konsequenten Weiterführung des seit 2024 eingeführten Unterhaltskonzeptes sowie auf organisatorischen und strategischen Themen rund um Klassierungen, Übernahmen und die zukünftige Digitalisierung der Strassendaten.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Werkhof und der Unterhaltskommission hat sich im Berichtsjahr weiter gefestigt. Dieses eingespielte Modell hat sich sowohl in fachlicher als auch in finanzieller Hinsicht bewährt und trägt massgeblich zu einem effizienten Mitteleinsatz bei.
Unterhaltsarbeiten am Flur- und Waldstrassennetz
Die Gemeinde Fischingen verfügt über ein Flur- und Waldstrassennetz mit einer Gesamtlänge von rund 85 km.
Im Jahr 2025 wurden folgende Unterhaltsarbeiten ausgeführt:
- Auf rund 43 km (ca. die Hälfte des Netzes) wurden die Seitenränder gemulcht und das Laub ausgeblasen.
- Rund 3.5 km Flur- und Waldstrassen wurden abgerandet.
- Auf 1.5 km wurde eine Sanierung Light vorgenommen (Auffräsen der Deckschicht, Durchmischen des Materials, Planieren und Verdichten).
- Auf 500 m Strassenlänge war eine Gesamtsanierung unter Einbezug externer Unternehmungen erforderlich. Betroffen waren:
- die Strasse Riet – Bööl (Einbau eines neuen Oberflächenbelags)
- die Strasse Eichholzweid – Iifang
Die Unterhalts- und Sanierungsarbeiten wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Werkhof, der UK und Drittfirmen ausgeführt.
Sanierung „Light“ Strasse Thal - Buchegg
Umklassierungen von Gemeindestrassen in Flur- und Waldstrassen
Im Berichtsjahr wurden die Vorarbeiten für die Umklassierungen von diversen Gemeindestrassen in Flur- und Waldstrassen vorangetrieben. Grundlage bildet der Auftrag des Gemeinderates aus dem Januar 2020, wonach die UK die Überführung bestimmter Strassenabschnitte sowie die Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern vorzubereiten hatte.
Nach der bereits im Jahr 2025 erfolgten Umklassierung der Strasse Brand – Oberneuhaus sind weitere folgende sechs Strassenabschnitte betroffen:
Bevor der Unterhalt dieser Strassenabschnitte der Unterhaltskommission übertragen wurde, erfolgte bei Teilen der Strassen Sanierungsarbeiten.
In diesem Zusammenhang sind per 01.01.2026 rund 3.2 km Gemeindestrassen formell in Flur- und Waldstrassen umklassiert und der UK zugewiesen worden.
Übernahme Strassenunterhalt der Korporation Sedelegg
Gemäss dem aktuellen Unterhaltsreglement kann die Gemeinde auf Gesuch hin weitere Anlagen in die Unterhaltspflicht übernehmen.
Die Korporation Sedelegg hatte im Jahre 2024 bei der Unterhaltskommission den Antrag gestellt, den Unterhalt der nicht ausgemarkten Flur- und Waldstrassen im entsprechenden Perimeter der Unterhaltskommission zu übergeben. Beim Gebiet der Korporation Sedelegg handelt es sich um vier zusammenhängende Flächen mit 46 Hektaren Wald und 11 Hektaren Wiesland. Insgesamt umfasst das Gebiet rund 5.18 km Flur- und Waldstrassen, davon:
Die Korporation Sedelegg hatte an ihrer Mitgliederversammlung im Juni 2025 der Übertragung des Strassenunterhalts an die Gemeinde zugestimmt. Gemäss den zwischen der Korporation Sedelegg und der Gemeinde vereinbarten Bedingungen wurde der Unterhalt dieser Strassen per Gemeinderatsbeschluss ab 01.01.2026 in die Zuständigkeit der Gemeinde übertragen.
Überprüfung und Bereinigung der Strassendaten
Im Jahr 2025 wurden sämtliche Strassen auf dem Gemeindegebiet hinsichtlich ihrer Klassierung, ob Privat-, Gemeinde- oder UK-Strassen überprüft und auf den Planunterlagen bereinigt. Diese umfangreiche Datenbereinigung war ein notwendiger und wichtiger Schritt im Hinblick auf die geplante Digitalisierung der Strassendaten im Geoportal ab dem Jahr 2026.
Für das Jahr 2026 ist die Beschaffung einer Strassenzustandskarte budgetiert. Analog zur bereits bestehenden Zustandskarte der Gemeindestrassen sollen künftig auch die Flur- und Waldstrassen systematisch erfasst werden. Ziel ist es, den Unterhalt künftig noch stärker zu priorisieren, Massnahmen langfristig nachvollziehbar zu dokumentieren und das Wissen nachhaltig zu sichern.
Bericht aus der NHG-Kommission
Das zentrale Thema der NHG-Kommission im Berichtsjahr war die Fortführung des im Jahr 2024 gestarteten Projekts zur Überarbeitung des Schutzplans für Naturobjekte. Im Sommer 2024 führte das beauftragte Naturingenieurbüro Kaden + Partner (K+P) eine umfassende Feldbegehung durch. Dabei wurden sowohl die bestehenden Schutzobjekte aus dem Schutzplan 2010 als auch neue, potenziell schützenswerte Naturobjekte geprüft und dokumentiert.
Für jedes aktuelle und potenzielle Schutzobjekt erstellte K+P ein Objektblatt, das folgende Informationen enthält:
Diese systematische Erfassung und Bewertung bildet die Grundlage für die Aktualisierung des Schutzplans. Das Projektteam bewertete die Naturobjekte nach klar definierten Kriterien und praktischen Erfahrungen und entschied, welche Objekte in den Entwurf des neuen Schutzplans aufgenommen werden sollen. Durch diese Vorgehensweise sollte sichergestellt werden, dass der Schutzplan den aktuellen Anforderungen an den Naturschutz entspricht und die Biodiversität gezielt erhalten wird, wo es ökologisch sinnvoll und praktikabel ist.
Im Berichtsjahr wurden die Vorarbeiten für die Umklassierungen von diversen Gemeindestrassen in Flur- und Waldstrassen vorangetrieben. Grundlage bildet der Auftrag des Gemeinderates aus dem Januar 2020, wonach die UK die Überführung bestimmter Strassenabschnitte sowie die Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern vorzubereiten hatte.
Nach der bereits im Jahr 2025 erfolgten Umklassierung der Strasse Brand – Oberneuhaus sind weitere folgende sechs Strassenabschnitte betroffen:
- Rudlen – Schwand – Bühl
- Vorderanderwil – Allenwinden
- Buchegg – Thal
- Grüt – Unterer Hanfgarten
- Fröschelache – Brenzloo
- Parkcafé – Haldenstrasse
Bevor der Unterhalt dieser Strassenabschnitte der Unterhaltskommission übertragen wurde, erfolgte bei Teilen der Strassen Sanierungsarbeiten.
In diesem Zusammenhang sind per 01.01.2026 rund 3.2 km Gemeindestrassen formell in Flur- und Waldstrassen umklassiert und der UK zugewiesen worden.
Übernahme Strassenunterhalt der Korporation Sedelegg
Gemäss dem aktuellen Unterhaltsreglement kann die Gemeinde auf Gesuch hin weitere Anlagen in die Unterhaltspflicht übernehmen.
Die Korporation Sedelegg hatte im Jahre 2024 bei der Unterhaltskommission den Antrag gestellt, den Unterhalt der nicht ausgemarkten Flur- und Waldstrassen im entsprechenden Perimeter der Unterhaltskommission zu übergeben. Beim Gebiet der Korporation Sedelegg handelt es sich um vier zusammenhängende Flächen mit 46 Hektaren Wald und 11 Hektaren Wiesland. Insgesamt umfasst das Gebiet rund 5.18 km Flur- und Waldstrassen, davon:
- 3.86 km jährlich zu unterhaltende Waldstrassen
- 1.32 km Maschinenwege mit reduziertem Unterhalt
Die Korporation Sedelegg hatte an ihrer Mitgliederversammlung im Juni 2025 der Übertragung des Strassenunterhalts an die Gemeinde zugestimmt. Gemäss den zwischen der Korporation Sedelegg und der Gemeinde vereinbarten Bedingungen wurde der Unterhalt dieser Strassen per Gemeinderatsbeschluss ab 01.01.2026 in die Zuständigkeit der Gemeinde übertragen.
Überprüfung und Bereinigung der Strassendaten
Im Jahr 2025 wurden sämtliche Strassen auf dem Gemeindegebiet hinsichtlich ihrer Klassierung, ob Privat-, Gemeinde- oder UK-Strassen überprüft und auf den Planunterlagen bereinigt. Diese umfangreiche Datenbereinigung war ein notwendiger und wichtiger Schritt im Hinblick auf die geplante Digitalisierung der Strassendaten im Geoportal ab dem Jahr 2026.
Für das Jahr 2026 ist die Beschaffung einer Strassenzustandskarte budgetiert. Analog zur bereits bestehenden Zustandskarte der Gemeindestrassen sollen künftig auch die Flur- und Waldstrassen systematisch erfasst werden. Ziel ist es, den Unterhalt künftig noch stärker zu priorisieren, Massnahmen langfristig nachvollziehbar zu dokumentieren und das Wissen nachhaltig zu sichern.
Bericht aus der NHG-Kommission
Das zentrale Thema der NHG-Kommission im Berichtsjahr war die Fortführung des im Jahr 2024 gestarteten Projekts zur Überarbeitung des Schutzplans für Naturobjekte. Im Sommer 2024 führte das beauftragte Naturingenieurbüro Kaden + Partner (K+P) eine umfassende Feldbegehung durch. Dabei wurden sowohl die bestehenden Schutzobjekte aus dem Schutzplan 2010 als auch neue, potenziell schützenswerte Naturobjekte geprüft und dokumentiert.
Für jedes aktuelle und potenzielle Schutzobjekt erstellte K+P ein Objektblatt, das folgende Informationen enthält:
- Beschreibung des jeweiligen Objekts
- Fachliche Bewertung
- Ökologische Einschätzung
- Landwirtschaftliche Beurteilung
Diese systematische Erfassung und Bewertung bildet die Grundlage für die Aktualisierung des Schutzplans. Das Projektteam bewertete die Naturobjekte nach klar definierten Kriterien und praktischen Erfahrungen und entschied, welche Objekte in den Entwurf des neuen Schutzplans aufgenommen werden sollen. Durch diese Vorgehensweise sollte sichergestellt werden, dass der Schutzplan den aktuellen Anforderungen an den Naturschutz entspricht und die Biodiversität gezielt erhalten wird, wo es ökologisch sinnvoll und praktikabel ist.
Beispiel einer artenreichen Wiese
Parallel zur Feldbegehung und zur Überprüfung des Schutzplans wurde auch der Zustand der in der Gemeinde ausgewiesenen Naturschutzgebiete geprüft. Die Auswertung der im ÖREB-Kataster verzeichneten Naturschutzflächen, die in den 1970er Jahren in den kantonalen Richtplan aufgenommen wurden, ergab, dass ein Grossteil dieser Flächen heute als regulär genutzte Flächen bewirtschaftet werden und somit keinen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Es ist daher aus Sicht der NHG-Kommission nicht zielführend, solche Flächen weiterhin als Naturschutzgebiete auszuweisen, wenn diese nachweislich nie oder seit Jahrzehnten nicht mehr entsprechend behandelt wurden. Die NHG-Kommission plant, künftig alle relevanten Objekte aus dem Schutzplan sowie dem Zonenplan in einem einheitlichen Planwerk darzustellen. Somit wird die Übersichtlichkeit für die Behörde, die Grundeigentümer und Bewirtschafter massiv verbessert.
Im Zuge der Feldbegehung wurden 177 neue Naturobjekte identifiziert, die als potenziell schützenswert gelten. Das Projektteam prüfte alle Objektblätter anhand klar definierter Kriterien und praktischer Erfahrungen. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, welche Naturobjekte in den Entwurf des neuen Schutzplans aufgenommen werden.
Zusammen mit den bisherigen Schutzobjekten, welche wo nötig angepasst wurden, bilden alle Objekte den Entwurf des neuen Schutzplans.
Im Zeitraum von Mitte November bis Mitte Dezember wurde das Mitwirkungsverfahren zum Schutzplan für Naturobjekte durchgeführt. Dieser Schutzplan stellt einen Sondernutzungsplan dar, dessen Überarbeitung gemäß Planungs- und Baugesetz die aktive Beteiligung der Bevölkerung voraussetzt.
Alle betroffenen Grundeigentümer – sowohl jene mit bestehenden als auch mit potenziell neuen Schutzobjekten – erhielten ein Objektblatt sowie den Entwurf des Schutz- und Pflegereglements. Ziel war es, die Eigentümer und Bewirtschafter umfassend und transparent zu informieren. Am 26. November fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, die mit rund 110 Teilnehmenden auf großes Interesse stiess. Die Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren wurden aufgenommen und durch das Projektteam bzgl. weiterem Vorgehen besprochen. Ziel ist es, dass der Entwurf des Schutzplans im Verlauf des Jahres dem DBU (Department Bau und Umwelt) zur Vorprüfung übergeben werden kann.
Die Informationsveranstaltung vom 26. November 2025 hat deutlich gemacht, dass das Thema Schutzplan in der Landwirtschaft mit vielen Emotionen, Ängsten und Unsicherheiten verbunden ist. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, den Schutzplan alle 10 bis 15 Jahre zu überprüfen und an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Die rechtlichen Grundlagen bilden auf Bundesebene das Gesetz und die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz, auf Kantonsebene das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) sowie das Planungs- und Baugesetz (PBG). Gemäß § 10 des Thurgauer Natur- und Heimatschutzgesetzes sichert die Gemeinde den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten durch entsprechende Reglemente oder Nutzungspläne.
Der NHG-Kommission ist bewusst, dass Nutzungsbeschränkungen oder Bewirtschaftungsvorschriften bei schützenswerten Naturobjekten bei Bewirtschaftern oder Grundeigentümern zuerst auf Ablehnung stossen können. Die NHG-Kommission möchte den Dialog mit den betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter führen, so dass passende Lösungen gefunden werden können.
Gemeinderat Thomas Bürgi
Im Zuge der Feldbegehung wurden 177 neue Naturobjekte identifiziert, die als potenziell schützenswert gelten. Das Projektteam prüfte alle Objektblätter anhand klar definierter Kriterien und praktischer Erfahrungen. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, welche Naturobjekte in den Entwurf des neuen Schutzplans aufgenommen werden.
- 52 Hecken und Feldgehölze (HF)
- 36 Artenreiche Wiesen und Weiden (TW)
- 11 Baumobjekte (EB)
- 8 Feuchtwiesen (FW)
- 8 Stehende Gewässer und Ufervegetation (GU)
- 4 Abbaugebiete und Grubenbiotope (AG)
- 1 Geotop (GE)
Zusammen mit den bisherigen Schutzobjekten, welche wo nötig angepasst wurden, bilden alle Objekte den Entwurf des neuen Schutzplans.
Im Zeitraum von Mitte November bis Mitte Dezember wurde das Mitwirkungsverfahren zum Schutzplan für Naturobjekte durchgeführt. Dieser Schutzplan stellt einen Sondernutzungsplan dar, dessen Überarbeitung gemäß Planungs- und Baugesetz die aktive Beteiligung der Bevölkerung voraussetzt.
Alle betroffenen Grundeigentümer – sowohl jene mit bestehenden als auch mit potenziell neuen Schutzobjekten – erhielten ein Objektblatt sowie den Entwurf des Schutz- und Pflegereglements. Ziel war es, die Eigentümer und Bewirtschafter umfassend und transparent zu informieren. Am 26. November fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, die mit rund 110 Teilnehmenden auf großes Interesse stiess. Die Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren wurden aufgenommen und durch das Projektteam bzgl. weiterem Vorgehen besprochen. Ziel ist es, dass der Entwurf des Schutzplans im Verlauf des Jahres dem DBU (Department Bau und Umwelt) zur Vorprüfung übergeben werden kann.
Die Informationsveranstaltung vom 26. November 2025 hat deutlich gemacht, dass das Thema Schutzplan in der Landwirtschaft mit vielen Emotionen, Ängsten und Unsicherheiten verbunden ist. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, den Schutzplan alle 10 bis 15 Jahre zu überprüfen und an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Die rechtlichen Grundlagen bilden auf Bundesebene das Gesetz und die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz, auf Kantonsebene das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) sowie das Planungs- und Baugesetz (PBG). Gemäß § 10 des Thurgauer Natur- und Heimatschutzgesetzes sichert die Gemeinde den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten durch entsprechende Reglemente oder Nutzungspläne.
Der NHG-Kommission ist bewusst, dass Nutzungsbeschränkungen oder Bewirtschaftungsvorschriften bei schützenswerten Naturobjekten bei Bewirtschaftern oder Grundeigentümern zuerst auf Ablehnung stossen können. Die NHG-Kommission möchte den Dialog mit den betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter führen, so dass passende Lösungen gefunden werden können.
Gemeinderat Thomas Bürgi