Rückblick

Bauamt

Zusammen mit der Baukommission ist die Bauverwaltung für die Durchführung der Baubewilligungsverfahren zuständig und nimmt die baupolizeilichen Aufgaben wahr.

Im Jahr 2025 wurden der Bauverwaltung 72 neue Baugesuche für insgesamt 90 Bauvorhaben (siehe untenstehende Details), 2 Bauanfragen und 5 Verlängerungsgesuche eingereicht. Die Baukommission hat die Gesuche an 15 Sitzungen behandelt. Insgesamt wurden 71 neue Baubewilligungen erteilt und 8 Gesuche abgewiesen. 2 Gesuche wurden zurückgezogen.

Baugesuche 2025 im Detail
Jahresvergleich 2018 – 2025
Mit insgesamt 72 neu eingereichten Baugesuchen lag die Anzahl der Neueingänge nochmals rund 12 % unter den bereits unterdurchschnittlich tiefen Neueingängen des Vorjahres (82, ohne Bauanfragen). Die Gründe dafür sind unbekannt, dürften aber zumindest bei den Neubauten von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit der auch in der Gemeinde Fischingen zunehmenden Verknappung von verfügbarem Bauland zusammenhängen. Dies spiegelt sich auch darin, dass der grösste Teil der Bauvorhaben in Fischingen jeweils auf kleinere Projekte und Anlagen entfällt. Weiterhin als aufwändig erwiesen sich die Behandlung und der Vollzug grösserer Bauprojekte und die Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten, wobei auch im Jahr 2025 wieder mehrere baurechtliche Verstösse zu behandeln waren. Es sei deshalb wieder auf § 98 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700, in Kraft seit 01.01.2013) hingewiesen, worin die allgemeine Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen geregelt wird, während die bewilligungsfreien Bauten und Anlagen in § 99 Abs. 1 PBG abschliessend aufgeführt sind.

Die Mehrheit der Baugesuche muss auch von verschiedenen externen Stellen (kantonale Ämter, Feuerschutzamt, Werke) geprüft und beurteilt werden, was die Dauer eines Baubewilligungsverfahrens je nach Umfang des Bauvorhabens entsprechend beeinflusst. Eine sorgfältige Vorbereitung und vollständige Einreichung der Baugesuchsunterlagen trägt deshalb massgeblich zu einem speditiven Bewilligungsverfahren bei.

Mit der Beachtung und Einhaltung der geltenden Bauvorschriften und der Anforderungen an die jeweils benötigten Baugesuchsunterlagen kann der Bearbeitungsaufwand für alle am Verfahren Beteiligten massgeblich reduziert und die Verfahrensdauer entsprechend verkürzt werden. Die Bauverwaltung steht für Beratungen und Auskünfte in Bausachen gerne zur Verfügung.

Marc Eggensperger, Leiter Bauamt